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Betreiber der Webseite     :    Diana Meyer-Kleinert
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Redaktion                  :    Diana Meyer-Kleinert, Ludwig Meyer,
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Quellen für Produkt,
Bilder-und Grafikmaterial  :    WordPress, Ludwig Meyer, Nathalie Meyer,
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

von „Erfurt erleben“ (das sind: Sabine Hahnel, Diana Meyer-Kleinert, Matthias Gose und Severin Raack) für Gästeführungen in Erfurt

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auf­tragnehmer der jeweilige Gästeführer zu verstehen.

(1) Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

(2) Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistungsbeschreibung

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

Für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Erstel­len und Zusenden der Auftragsbestätigung erfolgen, können Mehrkosten entstehen, die zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt werden.

Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben (z.B. sobald ein ande­rer Gästeführer muss kurzfristig einspringen muss) zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe er­forderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.

Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragneh­mers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeit­angabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.ä. zu berücksichtigen.

(3) Besonderheiten bei dem Betreten von Liegenschaften Dritter

Falls zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die Innenbesichtigung einer Liegen­schaft Dritter abgesprochen wurde, kann es vorkommen, dass eine Führung in dieser Liegenschaft aufgrund einer besonderen Nutzung durch den Eigentümer oder durch Dritte nicht möglich ist. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar.

(4) Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 35 Personen. Wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauf­tragung eines weiteren Gästeführers erforderlich.

Bei Führungen in Gebäuden und Ausstellungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl nach Auflage der Hausherren in Erfurt 25 Personen. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist dann die Beauftra­gung eines weiteren Gästeführers erforderlich.

(5) Zahlung

Für die verschiedenen Kostümführungen werden folgende Preise berechnet:

„Um Kopf & Kragen“: p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

Preis mit 2 Figuren 19,- € p.P., Mindestpreis 285,- €

„Festungsführung mit Maximilian von Welsch“:

p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

„Unterwegs mit Bruder Martin“

p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

„Anna – Die Gemahlin des Ratsherrn“

p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

„Johanna – Die Tochter des Baders“:

p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

„Graf von Gleichen – Wie heiratet Mann zwei Frauen zur Gleichenzeit?“:

p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €

Preis mit 2 Figuren 19,- € p.P., Mindestpreis 285,- €

„Unterwegs mit dem Erfurter Weihnachtswichtel“:

p.P. 13,- €, Mindestpreis 195,- €

inkl. kleiner traditioneller Wichtelgeschenke 16,-€ p.P.

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis zu zwei Tagen vor Leistungsbeginn eine eventuelle Veränderung der Personenzahl mit. Auf deren Grundlage erfolgt die Rechnungsstellung.

Wünscht der Auftraggeber einen Treffpunkt außerhalb des Stadtzentrums, werden dem Auftragge­ber die Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19%, es sei denn der Auftragnehmer ist im Sinne von § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auf­tragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

(6) Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Bei Verspätung des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die verstriche­ne Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.

Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 20,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

(7) Rücktritt durch den Auftragnehmer

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(8) Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:

bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos,

bis 2 Tage vor Leistungsbeginn 25% des vereinbarten Preises,

ab 1 Tag vor Leistungsbeginn 50 % des vereinbarter Preis,

sowie am Leistungstag den vereinbarten Preis in voller Höhe

Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auf­traggeber in Rechnung zu stellen.

Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist der komplette, vorher vereinbarte Preis zu zahlen.

Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung in Folge vorzeitiger Rück­reise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfang wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbar­ten Preises.

(9) Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers

Bild- und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungs­inhaltes sind nicht gestattet. Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auf­tragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.

(10) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und even­tuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung im vollen Umfang zu bezahlen.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Füh­rung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Sehbehinderung, Minderjährige) hinzu­weisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird sei­tens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen über­nommen.

(11) Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsum­fangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmä­ßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, die auf einer vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein besteht über den Bundesverband der Gäste­führer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversi­cherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org.

Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

(12) Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwi­schen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Erfurt.

(13) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vor­schriften.
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