AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
von „Erfurt erleben“ (das sind: Sabine Hahnel, Diana Meyer-Kleinert, Matthias Gose und Severin Raack) für Gästeführungen in Erfurt
In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmer der jeweilige Gästeführer zu verstehen.
(1) Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.
(2) Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
Für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Erstellen und Zusenden der Auftragsbestätigung erfolgen, können Mehrkosten entstehen, die zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben (z.B. sobald ein anderer Gästeführer muss kurzfristig einspringen muss) zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.
Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.ä. zu berücksichtigen.
(3) Besonderheiten bei dem Betreten von Liegenschaften Dritter
Falls zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die Innenbesichtigung einer Liegenschaft Dritter abgesprochen wurde, kann es vorkommen, dass eine Führung in dieser Liegenschaft aufgrund einer besonderen Nutzung durch den Eigentümer oder durch Dritte nicht möglich ist. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar.
(4) Gruppengröße
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 35 Personen. Wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich.
Bei Führungen in Gebäuden und Ausstellungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl nach Auflage der Hausherren in Erfurt 25 Personen. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist dann die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich.
(5) Zahlung
Für die verschiedenen Kostümführungen werden folgende Preise berechnet:
„Um Kopf & Kragen“: p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
Preis mit 2 Figuren 19,- € p.P., Mindestpreis 285,- €
„Festungsführung mit Maximilian von Welsch“:
p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
„Unterwegs mit Bruder Martin“
p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
„Anna – Die Gemahlin des Ratsherrn“
p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
„Johanna – Die Tochter des Baders“:
p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
„Graf von Gleichen – Wie heiratet Mann zwei Frauen zur Gleichenzeit?“:
p.P. 11,- €, Mindestpreis 165,- €
Preis mit 2 Figuren 19,- € p.P., Mindestpreis 285,- €
„Unterwegs mit dem Erfurter Weihnachtswichtel“:
p.P. 13,- €, Mindestpreis 195,- €
inkl. kleiner traditioneller Wichtelgeschenke 16,-€ p.P.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis zu zwei Tagen vor Leistungsbeginn eine eventuelle Veränderung der Personenzahl mit. Auf deren Grundlage erfolgt die Rechnungsstellung.
Wünscht der Auftraggeber einen Treffpunkt außerhalb des Stadtzentrums, werden dem Auftraggeber die Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19%, es sei denn der Auftragnehmer ist im Sinne von § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.
(6) Wartezeit des Auftragnehmers
Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Bei Verspätung des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.
Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 20,- € zusätzlich als Honorar berechnet.
(7) Rücktritt durch den Auftragnehmer
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(8) Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:
bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos,
bis 2 Tage vor Leistungsbeginn 25% des vereinbarten Preises,
ab 1 Tag vor Leistungsbeginn 50 % des vereinbarter Preis,
sowie am Leistungstag den vereinbarten Preis in voller Höhe
Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist der komplette, vorher vereinbarte Preis zu zahlen.
Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfang wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.
(9) Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers
Bild- und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet. Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.
(10) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung im vollen Umfang zu bezahlen.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Sehbehinderung, Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.
(11) Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
(12) Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Erfurt.
(13) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.